Vermeide eine Google Fonts Abmahnung – Unser Service hilft dabei
IT-Fachanwälte warnen, dass in den letzten Wochen zigtausende Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts verschickt wurden.
Schütze deine personenbezogenen Daten und vermeide eine Google Fonts Abmahnung
So oder so ähnlich schreibt eine Anwaltskanzlei im Namen von Martin Ismail aus Hannover, der eine Website als IG Datenschutz betreibt.
Seit einigen Wochen treiben einige Kanzleien Unternehmen und deren betreuende Agenturen in den Wahnsinn. Unternehmen, die eine moderne Website haben, setzen meist auf die bewährte Technologien, um zum eine Ladezeit zu optimieren und zum anderen auch Entwicklungszeit.
In dem aktuellen Beispiel geht es konkret um die Verwendung von Google-Fonts, die sich seit Jahren zu einem Standard entwickelt haben. Das ist technisch auch sehr schlau, da die Schriften dadurch meist im Cache vorgehalten werden und somit ein schnellerer Zugriff erfolgt oder Ladezeiten vermieden wird, zum anderen übernimmt hier auch Google die Auslieferung der Schriftarten und unterstützt somit auch die Auslieferung der Schriftarten über die eigene Infrastruktur, die besonders darauf optimiert ist, die eigene Dienste schnellstmöglich auszuliefern.
Schwierig wird das Ganze im Rahmen der Betrachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da diese die Übermittlung von personenbezogenen Daten nur mit ausdrücklicher Genehmigung für zulässig hält.
Auch die IP-Adresse des Website-Besuchers, die durch den Internet-Serviceprovider dynamisch zugewiesen wird und sich in der Regel alle 24 Stunden ändert, gilt hierbei als personenbezogene Daten. Die IP-Adresse wird technisch an Google übermittelt, da diese die Schriftart anfordert und Google die Antwort und damit die Auslieferung der Schriftart an diese IP-Adresse vornimmt.
Wer mahnt wegen Google Fonts?
Einige Privatpersonen und Abmahnkanzleien wie z.B. RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis im Auftrag von Wang Yu, Rechtsanwalt Kilian Lenard für seinen Mandanten Martin Ismail (IG Datenschutz) und Kanzlei brodauf verschickten in den letzten Wochen Abmahnungsschreiben an Webseiten-Betreiber. In den Schreiben wird ein Geldbetrag wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) aufgrund des Einsatzes von Google Fonts auf Webseiten, durch deren Betreiber, gefordert.
Warum werden Google Fonts Abmahnungen ausgesprochen?
Wer Google Fonts auf seiner eigenen Webseite eingebaut hat, ermöglicht darüber, dass Google Informationen, wie z.B. die IP-Adresse, von den eigenen Besuchern der Webseite erhält. Die Datenschutzrichtlinie der EU, die DSGVO, gibt vor, dass es grundsätzlich zu keinem unregulierten Transfer von Daten in die USA kommen soll, weil außerhalb der EU die Daten mitunter nicht in dem Maß geschützt werden, wie es in der EU der Fall ist.
Die Problematik hierbei ist deshalb so brisant, weil man die eigenen Webseiten-Besucher nicht vorher um Erlaubnis gefragt hat.
Im Zusammenhang gab es Anfang dieses Jahres (2022) ein Urteil des Landgerichts München (LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20), in dem das Gericht entschied, dass die Weiterleitung der IP-Adresse an den Google Server ohne Zustimmung des Website-Besuchers eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt.
Was können Sie vorbeugend gegen eine Abmahnung wegen Google Fonts unternehmen?
Falls Sie Google Fonts remote (also direkt vom Google Server) auf Ihre Webseite hochladen, dann sollten diese technisch entfernt werden. Wir bieten Ihnen dafür die Möglichkeit, die Google Fonts durch unseren Service entfernen und ersetzen zu lassen.
Wie sollten Sie sich nach Eintreffen des Abmahnungsschreibens verhalten?
Empfohlen ist die mahnende Privatperson oder Kanzlei über einen Rechtsanwalt, der sowohl Erfahrungen im IT-Recht sowie im Datenschutzrecht hat, zu kontaktieren und die Abmahnung zurückzuweisen. Der Vorteil dabei ist, dass wenn sich ein Rechtsanwalt für einen Mandanten bestellt, der Mandant nicht direkt von dem gegnerischen Anwalt angeschrieben werden darf. Ein weiterer Vorteil bei einer anwaltlichen Zurückweisung ist, dass die rechtlichen Argumente optimal durch den Rechtsanwalt dargestellt werden.
Was bei keiner Reaktion auf das Schreiben passiert, kann man zurzeit noch nicht sagen. Hierbei fehlen derzeit noch die Erfahrungswerte und Fallbeispiele.
Nach Daniel Loschelder, Rechtsanwalt der LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB, dürften die Erfolgsaussichten für die mahnende Partei, im Fall einer Klage, sehr gering sein.
Auch der Berliner Medienrechtsanwalt Ehssan Khazaeli vertritt die Ansicht, Betroffene sollten auf die Forderungen der Abmahnung keinesfalls eingehen.
Fazit:
Die hier besprochenen Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts sind aus rechtlicher Sicht angreifbar. Insbesondere spricht viel für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Abmahner, da hier sachfremde Erwägungen, nämlich die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund stehen dürfte und vor diesem Hintergrund unzulässig sind.
Bis zur endgültigen Klärung empfehlen wir Ihnen, Google Fonts von Ihrer Website zu entfernen.