Wer kann die Förderung beantragen?

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.

Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Die Förderung wurde erstmals zum 7. September 2020 gestartet. Die Laufzeit ist geplant bis einschließlich 2023.

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Die Ziele des Förderprogramms

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation.

Die Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

NETWORK ASSISTANCE ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Beratungsunternehmen autorisiert, Sie in Fragen einer staatliche Fördermöglichkeit umfassend zu den entsprechenden Themen zu beraten und Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“

Unterstützung von Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Investitionsvorhaben: 34.000 Euro

maximale Fördersumme: 17.000 Euro

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Unterstützung von Unternehmen , Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter „Welche Qualitätsanforderungen muss ein Weiterbildungsanbieter für „Digital Jetzt“ in Modul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?“.

Investitionsvolumen: 6.000 Euro

maximale Fördersumme 3.000 Euro

Welche Investitionen sind nicht förderfähig?

  • Standardhardware bzw. -software, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen
  • Ersatz- oder Routine-Investitionen , z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Erneuerung einer Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Erstmalige Grundausstattung
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