Investitionsförderung für KMU
Neu: Seit 03.11.2020
Um die Digitalisierung der Arbeitswelt voranzubringen, gewährt das Land Berlin unbürokratisch finanzielle Zuwendungen in Form einer Digitalprämie. Die Förderung steht kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) sowie Soloselbstständigen zu, die hauptberuflich in Berlin tätig sind.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind und dem Mittelstand zuzurechnen sind oder als Kleinbetriebe gelten. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Wie hoch ist die Förderung?
- Soloselbstständige und KMU in Berlin mit bis zu 249 Beschäftigte erhalten Finanzierungszuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Höhe von bis zu 17.000 EUR
- Die maximale Anteilsfinanzierung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in IT Hard- und Software zur
– digitalen Transformation von Arbeits- Produktions- und Managementprozessen
– Einführung oder Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit
Und/oder
– Digitale Beratung und Qualifizierung
Wer wird gefördert?
Soloselbstständige und Freiberufler sowie Unternehmen mit
– bis zu 249 Mitarbeitern
– gewerbesteuerpflichtigen Haupt- oder Betriebssitz in Berlin
– vor dem 31.12.2019 gegründet
Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen
- Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen
Standard Hardware und -Software wie:
- Betriebssysteme
- Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware
- E-Mail-Software
- Software-Updates ohne neue Funktionen
- Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook
- Drucker, Kopierer, Scanner
- Telefon, Smartphone, Tablet
- Videokamera, Mikrofon, sonstige Ausstattung zur Videoübertragung
Was ist sonst noch zu beachten?
- Alle Anschaffungen, die durch die Digitalprämie Berlin mitfinanziert werden, müssen im Berliner Geschäftsbetrieb der Antragstellenden zum Einsatz kommen.
- Alle Anschaffungen müssen mindestens zwei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.
- Je Unternehmen kann die “Digitalisierungsprämie Berlin” nur einmal gewährt werden.
- Es können max. 10 Maßnahmen in einem Antrag gefördert werden.
- Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001, eine Akkreditierung nach AZAV 18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ belegbar sein. Zusätzlich müssen die Anbieter von Beratungsleistungen die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen. Der maximale Tagessatz des Beratungsunternehmens beträgt 1.000 EUR.
- Antragstellender muss auch Kontoinhaber sein / Kontoführung ausschließlich in Deutschland
Die Ziele der Fördermaßnahmen
Das Förderungs-Ziel ist es, Digitalisierungsprozesse anzustoßen und voranzubringen. Kleine und mittelständische Betriebe und besonders auch Soloselbstständige verfügen häufig nicht über die nötigen finanziellen Mittel und die Strukturen für eine digitale Transformation innerhalb ihres Unternehmens. Mithilfe der Digitalprämie soll es diesen Unternehmen leichter möglich werden, verstärkt in digitale Technologien zu investieren, ihre IT-Sicherheit zu verbessern oder geschäftliche Modelle weiterzuentwickeln bzw. auszubauen. So leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Steigerung der Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin.