Staatliche Förderung ‘go-digital’ für Digitalisierung im Mittelstand- erhalten Sie 50% staatliche Förderung (bis zu 16.500 €)
13.01.2022 Kurz vor Jahresende, am 27.12.2021, wurde das erfolgreiche Förderprogramm go-digital verlängert und um zwei weitere Module erweitert. Die Förderung wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Weitere Informationen finden sie hier. (Verlinkung: Hier)
19.03.2020 Update zur Coronakrise (COVID-19): Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat kurzfristig den Weg frei gemacht und fördert über go-digital ab sofort auch die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen (Homeoffice).
Hinweis: Es handelt sich hier um eine temporäre Maßnahme, die der Eindämmung möglicher wirtschaftlicher Folgen durch die Corona-Pandemie dienen soll.
Neukunden bitte hier registrieren!
Die Teilnahme am internationalen Wettbewerb zwingt auch kleine und mittelständische Unternehmen zur Effizienzsteigerung, um im globalen Handel konkurrenzfähig sein zu können. Ein Mittel dazu ist die Digitalisierung der Arbeitsprozesse. Digitalisierung erleichtert viele Arbeiten die zuvor vielleicht mit Zetteln, handgeschriebenen Listen oder auf Zuruf leidlich funktionierten. Eine andere Herausforderung für Sie als Unternehmer könnte sein, dass Ihre Kunden immer öfter nach tagesaktuellen Preislisten fragen oder online gerne den Produkt-Katalog einsehen möchten. Hat Ihr Kunde am Telefon einen bestimmten Artikel in einer bestimmten Stückzahl anfragt und ein Mitarbeiter musste erst im Lager nachzählen? Dann sollten Sie uns jetzt schnell kontaktieren!
Das Programm ist zeitlich begrenzt- Sie sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen!
An dieser Stelle können Versäumnisse und falsche Entscheidungen schnell bares Geld kosten und Ihre Konkurrenz hat plötzlich die Nase vorn.
go-digital: Stellen Sie die Weichen auf digitale Zukunft!
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand?
Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
NETWORK ASSISTANCE ist durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital autorisiert, Sie bei Ihren Projekten zu unterstützen. Dabei bietet sich die einmalige Möglichkeit, neben professioneller und individueller Beratung und Planung Ihr Projekt staatlich mit bis zu 16.500 € fördern zu lassen.
go-digital: Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten
Mit seinen drei Modulen “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Staatliche Förderung – Voraussetzungen
Um in den Genuss der staatlichen Fördergelder zu kommen, sind folgende Voraussetzungen obligatorisch:
- Der Sitz Ihrer Firma ist in Deutschland.
- Ihr Jahresumsatz beträgt weniger als 20 Mio. Euro.
- Sie beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter.
- Ihr Unternehmen fällt unter die Bestimmungen der De-minimis-Beihilfe-Regelung der EU.
Bei der Beantragung der Fördermittel gilt: Die Furcht vor bürokratischen Hürden ist in diesem Fall unbegründet, da das beauftrage Beratungsunternehmen sich um den formgerechten Antrag kümmert.
Die 3 Module für Ihren Erfolg
Modul 1 : Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul 2 : Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
- Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul 3 : IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Mehr Informationen zur Förderung
Was wird gefördert?
Bedarfsermittlung → Planung → Umsetzung → Inbetriebnahme
Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“. Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen.
Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
- Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
- Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Wer wird gefördert?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert.
Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
- bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
- sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
[* Sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu 10 Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.